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 Kommunale Ordnungsämter
Die Ordnungsämter könnten auch als kommunale Polizei bezeichnet werden. Jedoch sind die Rechtsgrundlagen für die Errichtung bzw. die Eingriffgrundlagen bundesweit unterschiedlich, das heißt, nicht überall basiert das Handeln der Ordnungsämter auf dem jeweiligen Polizeigesetz des betreffenden Bundeslandes.
Gemeinsam ist allen Ordnungsämtern aber, dass sie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Sie erfüllen damit Polizeiaufgaben im materiellen Sinne.




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Ordnungsamt Berlin
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Die in den zwölf Bezirksämtern der Hauptstadt am 01.09.2004 eingerichteten Ordnungsämter gewährleisten mit ihrem Außendienst die Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr, die Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen, Plätzen ... weiter


Ordnungsämter in Baden-Württemberg
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Ordnungsamt in Bremen
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Ordnungsämter in Hessen
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Bezirklicher Ordnungsdienst Hamburg
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Bezirklicher Ordnungsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg. Zunächst waren die Fahrzeuge mit Städtischer Ornungsdienst gekennzeichnet und hatten teilweise gelbe Rundumleuchten.

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Ordnungsämter in Niedersachsen
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